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   FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05   

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https://dejure.org/2005,25516
FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05 (https://dejure.org/2005,25516)
FG München, Entscheidung vom 24.05.2005 - 7 V 1907/05 (https://dejure.org/2005,25516)
FG München, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 7 V 1907/05 (https://dejure.org/2005,25516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides wegen unbilliger Härte; Voraussetzungen für das Vorliegen eines unbilligen Härtefalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2 Alt. 2, S. 4
    Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides; unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002; Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998; Zerlegung des Grundsteuermessbetrags 1994; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheides - unbillige Härte bei drohendem Insolvenzverfahren - Aussetzung der Vollziehung in Sachen - Körperschaftsteuer 1994-1997, 1999 und 2002 - Gewerbesteuermessbetrag 1994 bis 1998 - Zerlegung des Grundsteuermessbetrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05
    a) Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 ; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05
    a) Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 ; vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325 ).
  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung -

    Auszug aus FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05
    Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Folgebescheids fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1987 VIII R 413/83, BStBl II 1988, 240 ).
  • BFH, 13.05.1993 - IV R 1/91

    Außenprüfung - Gewerbesteuer - Verjährung - Gewerbesteuer - Zerlegungsbescheid

    Auszug aus FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05
    Zerlegungsbescheide schieben sich gleichsam zwischen Steuermessbescheid und Realsteuerbescheid (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Mai 1993 IV R 1/91, BFHE 172, 97, BStBl II 1993, 828 ).
  • FG München, 07.10.2004 - 6 V 3036/04

    Verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtschutzbedürfnis an Aussetzung der

    Auszug aus FG München, 24.05.2005 - 7 V 1907/05
    Bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH kann diese noch ein Rechtschutzbedürfnis an einer Aussetzung der Vollziehung geltend machen (FG München, Beschluss vom 7. Oktober 2004 6 V 3036/04, n.v., juris).
  • BFH, 20.05.2022 - IV B 50/21

    Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung des

    Hiervon gehe auch das FG München in seinem Beschluss vom 24.05.2005 - 7 V 1907/05 ohne jede personalisierende Einschränkung aus.

    Danach ist der Zerlegungsbescheid wegen seiner Umsetzung im (jeweiligen) Gewerbesteuerbescheid bei Streit über die Zerlegung --so wie hier-- im Grundsatz ein vollziehbarer Verwaltungsakt (BFH-Beschluss vom 25.04.1977 - IV S 3/77, BFHE 122, 18, BStBl II 1977, 612, unter 1.; FG München, Beschluss vom 24.05.2005 - 7 V 1907/05; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 69 Rz 122; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 69 FGO Rz 267).

  • FG Saarland, 12.10.2011 - 1 V 1266/11

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei drohender Insolvenz

    Eine unbillige Härte, die auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung der vollstreckten Beträge nicht wieder ausgeglichen werden kann, liegt beispielsweise vor, wenn dem Steuerschuldner durch die vorzeitige Vollstreckung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht (BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510; FG München vom 24. Mai 2005 7 V 1907/05 juris).
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